Herr Rechtsanwalt Holz - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Herr Holz

Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht
und sein Team

Baurechtsexperte / Vertragssicherheit

Bauvertrag ohne böse Überraschungen!
Vertragsprüfung zu einem pauschalen Festpreis von 800,00 € netto bzw. 952,00 € brutto -
für Verträge bis maximal 25 Seiten.

Lassen Sie Ihren Vertrag vor einer Unterschrift gründlich prüfen, bevor Kleingedrucktes zur Kostenfalle wird!

Ein Hausbau oder ein größeres Bauprojekt sind die wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens. Doch Verträge von Baufirmen sind oft komplex (oder nicht komplex genug), einseitig formuliert oder enthalten Lücken, die im Ernstfall extrem teuer werden können.

Wenn es bei der Ausführung der Bauleistungen zu Problemen kommt, hängen Ihre Ansprüche von dem Inhalt des Vertrages mit der Baufirma ab, gegebenenfalls auch von dem Verhandlungsprotokoll und von einem Leistungsverzeichnis (sofern solche existieren) oder von dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab.

Da Verträge verhandelt werden können und die Baufirma (deren tägliches Geschäft es ist, Bauvorhaben durchzuführen und dafür Verträge zu schließen) weiß, welche Vorteile man sich mit einer geschickten Vertragsgestaltung verschaffen kann, wird der Vertrag häufig von der Baufirma vorgegeben, um eine Vertragsverhandlung und damit eine für Sie günstige Vertragsgestaltung zu vermeiden.

Gehen Sie auf Nummer sicher! Ich prüfe Ihren Bauvertrag rechtssicher, transparent und auf Augenhöhe - mit besonderem Fokus auf die kritischen Klauseln, die am häufigsten zu Frust und insbesondere zu (erheblichen) finanziellen Schäden führen können.

Worauf ich bei einer Prüfung Ihres Vertrages besonders achte:

1. Verbindlicher Fertigstellungszeitpunkt

Datum des Beginns der Bauleistungen, in jedem Falle aber das Datum der Fertigstellung des Bauvorhabens (beide Daten können auch für die Baufinanzierung und für den Umzug in das neue Heim wichtig sein). Unkonkrete Fristen wie "ca. 12 Monate nach Baubeginn" reichen nicht. Mit einer rechtlich eindeutigen Vereinbarung können Sie eine Doppelbelastung aus Bauvertrag und Miete planen bzw. eine solche Doppelbelastung vermeiden. Der Fertigstellungszeitpunkt ist auch maßgeblich für Bereitstellungszinsen wegen eines verspäteten Abrufes einer Darlehenssumme, die auf einen Darlehensvertrag entstehen können.

2. Wirksame Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe muss vertraglich vereinbart werden, anderenfalls kein Anspruch besteht. Ich sichere ab, dass mit einer nach der Rechtsprechung orientierten Formulierung eine durchsetzbare Vertragsstrafe vereinbart ist, falls die Baufirma den Fertigstellungstermin schuldhaft überschreitet.

3. Entschädigung bei Nutzungsausfall

Wenn der Einzug platzt, kann alternativ zu der Vertragsstrafe ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung bestehen. Ich prüfe, ob Ihr Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung wegen einer verzögerten Fertigstellung vertraglich abgesichert und nicht durch unfaire Klauseln ausgehebelt ist.

4. Sicherheitseinbehalt (Sicherheit während der Ausführung der Bauleistungen)

Dies ist ein Schutz vor einer Insolvenz der Baufirma und einer Verweigerung einer Beseitigung von Mängeln während der Bauphase und vor der Abnahme: Ich achte darauf, dass Ihnen die gesetzlich zustehenden Sicherheiten (z. B. 5 % der Bausumme nach § 650m Abs. 2 BGB) gewährt werden und Sie nicht zu viel im Voraus zahlen.

5. Gewährleistungseinbehalt (Sicherheit während der Gewährleistungsfrist)

Dies ist ein Schutz ebenfalls vor einer Insolvenz der Baufirma und einer Verweigerung einer Beseitigung von Mängeln nach der Abnahme: Ich achte darauf, dass ein Einbehalt für die 5-jährige Gewährleistungsfrist geregelt ist, damit ein Anspruch auf eine Mangelbeseitigung auch tatsächlich durchgesetzt werden kann oder Ihnen für eine Mangelbeseitigung durch eine Drittfirma der Gewährleistungseinbehalt zur Verfügung steht.

6. Baustellenkosten

Wenn Sie selber und nicht die Baufirma z.B. den Baustrom und das Bauwasser stellen, kann die Baufirma an diesen Kosten beteiligt werden.

7. Skonto

Für eine vorzeitige Zahlung auf die Abschlagsrechnungen kann ein Skonto wirksam vereinbart werden. Wenn Sie mit den Bauleistungen zufrieden sind und die Zahlungen auf die Abschlagsrechnungen ohne Beanstandungen erfolgen können, sollten Sie sich den Vorteil sichern, mit einer schnellen Zahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist auch noch ein Skonto von 2 % oder 3 % abziehen zu können.

Als Bauherr sollten Sie auf die Gestaltung des Vertrages Einfluss nehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Es empfiehlt sich deshalb, das Bauvorhaben schon vor der Unterzeichnung des Vertrages mit einer rechtlichen Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrages auf die "richtige Bahn" zu bringen. Dies kann Ihnen im Verlauf des Bauvorhabens und nach dem Abschluss der Bauleistungen Zeit, Nerven und (viel) Geld sparen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Klartext statt Juristendeutsch: Sie erhalten eine verständliche Auswertung aller Schwachstellen.
  • Konkrete Änderungsvorschläge: Direkt anwendbare Empfehlungen für Ihre Nachverhandlungen des Vertragsentwurfes.
  • Finanzielle Sicherheit: Vorbeugen ist um ein Vielfaches günstiger als spätere Rechtsstreitigkeiten auf der Baustelle.

Jetzt Bauvertrag prüfen lassen und entspannt bauen!

Laden Sie Ihren Vertragsentwurf direkt hoch und bestätigen das Honorar für die Vertragsprüfung. Nach dem Eingang Ihres Vertragsentwurfes werde ich Ihnen umgehend die notwendigen Mandatsunterlagen schicken, damit die Vertragsprüfung kurzfristig durchgeführt werden kann.

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